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Quelle: Wikipedia.de / Manfred Brückels |
Die eigentliche Diskussion über diesen Vorschlag ist bei den Berlinern schneller verklungen als bei der Partei DIE LINKE; wie zu erwarten war. Aber die Prozedere der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages ist nicht für solch schnelle intensive Diskussionen gedacht, die man aus heutiger Zeit kennt – jedenfalls für solche kleinere Themen. Die kleine Anfrage der Bundestagfraktion wurde aber nun beantwortet.
Ich muss zugeben, ich habe mich selten bis nie mit Anfragen und Antworten auf solche im Bundestag befasst. Aber es scheint als wäre dies einfach eine einfachere Art des Trollens.
Man hat eine Ausgangsfrage, oder noch besser einen Aufreger, und vollzieht daran eine Reihe von Folgefragen. Damit nervt man den derzeitigen Amtsträger und fühlt sich einfach nur großartig, dass man in zusammenhängenden Sätzen seinen Standpunkt vertreten konnte. Dazu wird das Ganze noch mit Geschichtswissen gewürzt, hinterlistige Fragen eingestreut und fertig ist die Anfrage.
Das Problem hat aber derjenige, der die Antwort erteilen muss. Wie reagiert man darauf? Ignorieren kann man es schlecht im Bundestag. Man nimmt auch hier die einfachste Lösung: Paragrafen und Bestimmungen.
Sollte der Bundestag auf Twitter umsteigen, würde dies zwar das Niveau der Durchschnittsnachricht beim Kurznachrichtendienst anheben, aber eine Verbesserung für Sinn und Zweck gibt es nicht.
Im Fall des Denkmals bedeutet dies nur, dass das Bundesverkehrsministerium darauf hingewiesen hat, dass einzelne Kulturdenkmäler nicht durch §35 (2) und (3) EinigVtr geschützt sind. Aber letztlich hat der Bund eh keine Kompetenzen um dies durchzuführen, sondern nur das Land Berlin. Dass hat zwar gleich gesagt, dass sie nicht daran denke, aber sei es drum.
Die Folgefragen über das Geburtshaus von Karl Marx, andere Denkmäler und drum herum werden mit wenigen Worten abgearbeitet. Am Ende bleibt nur die Erkenntnis, dass hinter den Aussagen von Herrn Ramsauer kein Zweckgedanke stand. Herr Ramsauer wollte einfach nur mal etwas sagen...
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