Freitag, 19. August 2011

RBB will NPD-Wahlwerbespot nicht ausstrahlen (2)

Nachdem sich das RBB weigerte den Werbespot der NPD auszustrahlen, war es abzusehen, dass die NPD dazu auf eine richterliche Entscheidung drängen wird. Doch damit bekam die Partei nicht die Erlaubnis ausgesprochen es zu senden. Vielmehr bestätigte sich die Auffassung der Rechtsabteilung im RBB.
Im Werbespot würde man den Eindruck erwecken, dass Ausländer stets kriminell seien.

Die NPD selber erklärt, dass sie den Rechtsweg weiter ausschöpfen wird. In ihrer Presseerklärung legten sie ihre Interpretation des Geschehens noch einmal dar, insbesondere das Kriminalität in Berlin stets mit Ausländer zu tun habe. Damit widerspricht man gar nicht der Analyse der ersten Instanz, dass diese Interpretation durch den Wahlwerbespot folgt. Vielmehr berufen sie sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Diese ist aber nicht unendlich, wie man weiß.

An anderer Front muss die NPD aber auch mit den Gerichten kämpfen. Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" hat Strafanzeige gegen den Vorsitzenden der NPD gestellt. Der Slogan „GAS geben“ zeige, dass diese Partei nicht zum demokratischen Spektrum zähle. Schon die Auswahl der Standorte für die Plakate zeige, dass diese Partei ausschließlich auf Provokation setze.


Insgesamt bekommt die Partei mehr Aufmerksamkeit. Es ist schwer zu beurteilen, ob sie es darauf abgezielt hat. Denn durch die beiden neuen Parteien "Die FREIHEIT" und "pro Deutschland" hat sie Konkurrenz bekommen am rechten Rand. Während sich diese beiden Parteien eher populistisch geben, versucht es die NPD etwas extremer.

1 Kommentar:

  1. Alle Seiten reizen die Möglichkeiten der Demokratie bis zum geht nicht mehr aus. Meine Ansicht ist, dass dies einerseits die Anerkennung von Radikalität und andererseits die Politikverdrossenheit im Volk fördern könnte. :(

    AntwortenLöschen