Zuerst die gute Nachricht: Das Problem der Verletzungsgefahr
bei den Nummern- und Namensschildern für die Kennzeichnungspflicht von
Polizisten ist gebannt. Man scheint sich darauf zu einigen, dass man Schilder
mit abgerundeten Ecken nutzt. Damit ist ein Argument gegen die
Kennzeichnungspflicht für Polizisten, das die Gewerkschaft der Polizei imNovember 2011 vorbrachte nicht mehr vorhanden.
Nun möchte aber Innensenator Frank Henkel nicht das von der
SPD präferierte rotierende System einführen. Stattdessen möchte er dreiSchilder pro Person ausgeben. Diese kann der Polizist je nach Gefühlslage
tragen. Ziel dahinter soll weniger Bürokratie sein. Im Gegensatz zu dem zuvor
geplanten Verfahren scheint dies richtig zu sein, aber kommt dies dem
eigentlich angedachten Zweck nicht näher.
Ich möchte keinem anonymen Herren gegenüberstehen; und auch
keiner Nummer. Wenn es nicht mehr der Polizist ist, sondern Herr Müller, hat
man ein persönlicheres Verhältnis zu der Person. Dies hilft psychologisch schon
mehr die Angelegenheit zu entschärfen, wenn auch nicht zur Gänze.
Die Bedenken der Gewerkschaft der Polizei, dass Beamte im
Privaten leichter aufgespürt werden können, ist sicher berechtigt. Dies darf
man nicht einfach abtun.
Schnellere Strafverfolgung oder Anprangerung einzelner Beamten ist nicht das Ziel der Kennzeichnung. Das Gegenüberstehen soll persönlicher werden. Interessanterweise wird hier nicht das Argument herangeführt, dass von dieser Seite gerne in anderen Bezügen fällt: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen