Wie jeder weiß, verdient man je nach Arbeitsort und -bundesland unterschiedlich viel Gehalt oder Lohn. Die Begründungen dafür sind volkswirtschaftlich und ideologisch geprägt. Dies gilt aber auch für das Beamtenrecht, da jedes Land sich auf eigene Tarifverträge einigen kann.
Zwischen 1990 und 1995 wurde deswegen eine "Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel eingeführt, in der Öffentlichkeit eher unter dem begriff "Buschzulage" bekannt. Schon damals führte diese Wortwahl für reichlich Verstimmung, sodass die Buschzulage 1994 unter den Unwörtern des Jahres von der Gesellschaft für deutsche Sprache landete.
Der Finanzminister des Landes Brandenburgs, Helmuth Markov, denkt nun in einem Gesetzesentwurf über die erneute Einführung nach. Hierbei soll eine Zulage als Ausgleich gezahlt werden, sodass das Gehalt für den neuen Beamten gleich bleibt und nur schrittweise abgebaut wird.
Warum man dies benötigt wird, erschließt sich mir nicht. Schließlich wolle man eher Stellen abbauen in Brandenburg.
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