Donnerstag, 23. Juni 2011

Auch ein Praktikum bei der NPD ist ein Praktikum

Man kann es sich auch leicht machen, aber die NPD ist eine Partei in Deutschland. Sie wird zu Wahlen zugelassen und man darf sie wählen. Daran ist nichts strafbares.

Ein Student der Politikwissenschaften an der Universität Potsdam wollte sein Praktikum bei der NPD-Parteizentrale in Berlin-Köpenick geltend machen. Dies wurde ihm aber verweigert. Heute bekam er vom Verwaltungsgericht Recht.

Warum auch nicht? Man kann gegen Inhalt, Auftreten und Anderes kein Freund der NPD sein. Letztlich ist sie aber nicht verboten, sodass man ihr keinen Sonderstatus geben kann. Positiv wie negativ.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen